Jetzt müssen den Versprechungen Taten folgen

Nach dem Ja zur Änderung des Sozialhilfegesetzes und dem Gegenvorschlag Antistau müssen die BefürworterInnen ihren vollmundigen Versprechungen aus dem Abstimmungskampf nun Taten folgen lassen: kein Abbau von Integrationsleistungen für vorläufig Aufgenommene und eine pragmatische Umsetzung der Verfassungsänderung.

Der Kanton Zürich hat sich seit der Einführung der Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene 2011 zu einem Musterschüler bei der Integration in den Arbeitsmarkt entwickelt. Kein anderer grosser Kanton kann vergleichbare Erfolge aufweisen. Davon profitieren alle Beteiligten: die vorläufig Aufgenommenen erhalten eine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben, die Wirtschaft gewinnt äusserst motivierte Arbeitskräfte hinzu und die Steuerzahlenden können sicher sein, dass ihr Geld optimal eingesetzt wird.

Vorläufig Aufgenommene brauchen Zukunftsperspektiven

Die gut 5500 vorläufig Aufgenommenen im Kanton Zürich brauchen auch weiterhin Zukunftsperspektiven in Sachen (Aus-)Bildung und Beruf, damit sie hier in der Schweiz – und allenfalls später wieder in ihrer Heimat – ihren Beitrag an die Gesellschaft leisten können. Das gilt ganz besonders für die zahlreichen Kinder und Jugendlichen unter ihnen.

 

Es ist nun an den Befürwortern der Vorlage und der rechten Mehrheit im Kantonsrat, zu ihrem Wort zu stehen und ihre schludrige Gesetzesänderung umgehend entsprechend ihren Versprechungen zu korrigieren: keine Kostenabwälzung auf die Gemeinden, kein Abbau von Integrationsleistungen. Die SP wird hier genau hinschauen und einen Wortbruch nicht akzeptieren.

Rückschritt in der Verkehrspolitik

Das Ja zum Gegenvorschlag zur Anti-Stau-Initiative ist ein Rückschritt auf dem Weg zu einer zukunftsgerichteten Verkehrspolitik. Es gilt den Entscheid jedoch zu akzeptieren.

 

Die Bevölkerung hat der Vorlage vor dem Hintergrund der im Abstimmungskampf von den Befürwortern gemachten Versprechungen zugestimmt. Diese Versprechen gilt es nun zu halten und die Verfassungsänderung pragmatisch umzusetzen. Die Gemeindeautonomie bei der Verkehrspolitik, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die konsequente Förderung des öffentlichen Verkehrs müssen auch in Zukunft Bestand haben. Es gilt weiterhin der Richtplan mit den Zielen zur Mobilitätsentwicklung in Kapitel 4.1.